franklin zitat

Aufnahmeverfahren

Schülerinnen und Schülern haben grundsätzlich die Möglichkeit sowohl zum Schuljahresbeginn als auch im laufenden Schuljahr an die Karl-Müchler-Schule zu wechseln. In der Regel ist eine Aufnahme in alle Klassen der Sekundarstufe I und II bei uns jederzeit möglich. Wir empfehlen eine frühzeitige Kontaktaufnahme.

Für interessierte Schüler/innen und Eltern bieten wir zu jedem Zeitpunkt im Schuljahr die Möglichkeit, sich einen persönlichen Eindruck von unserer Schule zu verschaffen. Wir legen großen Wert darauf, unsere Schüler bestmöglich zu betreuen und wollen bereits im Vorfeld mit den Eltern und Schülern klären, ob Schule und Schüler/in zusammen passen. Vereinbaren Sie mit unserem Sekretariat einen persönlichen Gesprächstermin mit der Schulleitung und den Klassenlehrern.

Die Aufnahmemodalitäten werden im persönlichen Gespräch geklärt.

Tag der offenen Tür

In jedem Schuljahr gibt es die Möglichkeit, unsere Schule auf unserem Nikolausfest und unserem Schulfest im Sommer kennenzulernen. Treten Sie in feierlicher Atmosphäre mit unserer Schulgemeinschaft in Kontakt und lernen Sie mehr über unsere schülerorientierte Arbeit und die individuellen Fördermöglichkeiten.

Informationen für Schüler von anderen Schulen

Aufnahme für Seiteneinsteiger (Sekundarstufe I)

Auch sogenannte Seiteneinsteiger haben jederzeit die Möglichkeit an die Karl-Müchler-Schule zu wechseln, um am Ende der Klasse 10 die Fachoberschulreife (Realschulabschluss) zu erlangen.

Aufnahme für Seiteneinsteiger (Oberstufe)

Schülerinnen und Schülern ist auch ein Wechsel in unsere Oberstufe möglich, um je nach Vorkenntnissen nach zwei bis drei Schuljahren (wahlweise G8 oder G9) die Allgemeinen Hochschulreife (Abitur) oder gegebenenfalls das Fachabitur zu erlangen. 

Die Aufnahme in die gymnasiale Oberstufe ist an der Karl-Müchler-Schule auch ohne Qualifikationsvermerk der staatlichen Schulen möglich. 

Dank eines umfangreichen Kurs-Angebotes ist der Wechsel in die und innerhalb der Oberstufe der Karl-Müchler-Schule meistens problemlos durchführbar.

Kosten

Als Ergänzungsschule in privater Trägerschaft haben wir bewusst auf staatliche Subventionen verzichtet und finanzieren uns selbst. Nur so ist es uns möglich im Gegensatz zu staatlichen Einrichtungen und Ersatzschulen unsere Überzeugung eines individualisierten Unterrichts umfassend umsetzen zu können, aber auch um über Lehrereinsatz, spezielle Fördermaßnahmen und viele weitere andernfalls staatlich vorgegebene Bereiche zum Wohle unserer Schüler entscheiden zu können. Daher ist es notwendig, ein monatliches Schulgeld zu erheben. Umfassende Informationen zu diesem Thema geben wir gerne in einem persönlichen Gespräch.

Erziehungsberechtigte, deren Kinder eine anerkannte allgemeinbildende Ergänzungsschule besuchen, können 30% des dafür aufgewendeten Schulgeldes steuerlich absetzen (§ 10 Abs. 1 Nr. 9 Einkommenssteuergesetz). Voraussetzung, um das Schulgeld als Sonderausgabe geltend zu machen, ist der reguläre Anspruch auf Kindergeld beziehungsweise den Kinderfreibetrag. 

Treten Sie mit uns in Kontakt.

Wenn Sie einen Wechsel für Ihr Kind in Erwägung ziehen, nutzen Sie gerne unser Online-Formular oder nehmen Sie telefonisch unter 0231-430011 Kontakt mit uns auf. Wir freuen uns auf Sie und Ihr Kind.

Bei allen Fragen zum Anmeldeverfahren, zu Schullaufbahnen und Abschlüssen steht Ihnen unsere Schulleitung gerne zur Verfügung. 

Jetzt Kontakt mit uns aufnehmen!