[Stand: .04.2021]
Im Schuljahr 2020/2021 soll der Schul- und Unterrichtsbetrieb in Nordrhein-Westfalen grundsätzlich wieder möglichst vollständig mit allen Schülerinnen und Schülern im Präsenzunterricht stattfinden.
Die Karl-Müchler-Schule ist zudem darauf vorbereitet, abhängig vom Infektionsgeschehen, ggf. eine Kombination von Distanzunterricht und Präsenzunterricht oder auch nur Distanzunterricht zu organisieren. Dazu steht uns als zentrales Instrument die HPI Schul-Cloud zur Verfügung.
Online-Unterricht bis zum 14. Mai 2021
Um einer Ausweitung der Corona-Pandemie im Stadtgebiet Dortmund Einhalt zu gebieten, hat die Stadt Dortmund am 16.04.2021 dem Land NRW eine Allgemeinverfügung zur Anordnung weiterer kontaktreduzierender Maßnahmen vorgelegt. Dazu gehörte auch, dass die weiterführenden Schulen bis (mindestens) zum 07.05.2021 im Distanzunterricht verbleiben. Ausgenommen von dieser Regelung sind die Abschlussklassen.
Das Land NRW hat am 16.04.2021 am späten Abend dem Paket zugestimmt. Damit blieben die Schulen in Dortmund ab dem 19.04.2021 bis 23.04.2021 weiter im Distanzunterricht. Diese Vorgabe ist auch für unsere Privatschule bindend gewesen.
Das heißt: Außer für die Schülerinnen und Schüler der Abschlussklassen hat der Unterricht an der Karl-Müchler-Schule für alle Jahrgangsstufen als täglicher Online-Unterricht laut Stundenplan per HPI Schul-Cloud statt gefunden.
Mit Verschärfung des Infektionsschutzgesetzes vom 23. April 2021 der Bundesregierung ist eine unmittelbare gesetzliche Untersagung des Präsenzunterrichts in allen Ländern vorgesehen, wenn eine Inzidenz von 165 überschritten wird. Jenseits einer Inzidenz von 100 bis hin zu einer 165’er Inzidenz soll jedoch ein uneingeschränkter Schulbetrieb bei Einhaltung der Testpflicht und Hygienevorgaben zulässig sein.
Im Zeitraum vom 23. April bis zum 06. Mai 2021 lag die Inzidenz durchgängig über dem Wert von 165. Entsprechend gilt auch weiterhin, dass außer für die Schülerinnen und Schüler der Abschlussklassen der Unterricht an der Karl-Müchler-Schule für alle Jahrgangsstufen als täglicher Online-Unterricht laut Stundenplan per HPI Schul-Cloud stattfindet. Diese Regelung ist zunächst bis zum 14. Mai 2021 befristet.
Selbsttests in der Schule
Weiterhin gilt eine Corona-Testpflicht für Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte und weiteres Personal. Der Besuch unserer Schule im Präsenzunterricht bleibt an die Voraussetzung geknüpft, an einem Corona-Selbsttest teilgenommen zu haben und ein negatives Testergebnis vorweisen zu können. Es sollen grundsätzlich pro Person zwei Tests pro Woche durchgeführt werden.
Ausgenommen sind Personen, die insgesamt nur an einem oder nur an zwei direkt aufeinander folgenden Tagen einer Woche Unterricht haben. Für diese Personen ist ein Test pro Woche vorgesehen.
Der Nachweis kann erfolgen…
• durch die Teilnahme am Selbsttestverfahren an unserer Schule und den Erhalt eines negativen Ergebnisses. Die Durchführung der Selbsttests findet vor bzw. zu Beginn des Unterrichts statt.
• in Form einer Bescheinigung über einen negativen, höchstens 48 Stunden zurückliegenden Test in einem Testzentrum (Bürgertest).
Schülerinnen und Schüler, die der Testpflicht nicht nachkommen, können nicht am Präsenzunterricht teilnehmen.
Regelungen im Hinblick auf den Infektionsschutz an unserer Schule
Die bereits bekannten Verhaltens- und Hygienevorgaben im Schulgebäude sind auch weiterhin zu beachten. Dazu gehören insbesondere die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske (OP-Maske oder FFP2-Maske), die regelmäßige Desinfektion der Hände und die Einhaltung der Abstandsregeln.
Alle Mitglieder der Schulgemeinschaft sind angehalten, auch außerhalb der Schule und des Unterrichts die allgemeinen Vorgaben (Coronaschutzverordnung) zu beachten und einzuhalten.
Weitere Hinweise
Schülerinnen und Schüler, die COVID-19-Symptome (wie insbesondere Fieber, trockener Husten, Verlust des Geschmacks-/Geruchssinn, Durchfall) aufweisen, sind ansteckungsverdächtig. Wenn solche Symptome auftreten, ist die Schule umgehend darüber zu informieren und die Schülerin / der Schüler zuhause zu behalten, bis die Symptomatik entsprechend abgeklärt werden konnte und eine ärztliche Diagnose vorliegt.
Auch Schnupfen oder andere Formen einer Erkältungserkrankung können nach Aussage des Robert-Koch-Instituts zu den Symptomen einer COVID-19-Infektion gehören. Angesichts der Häufigkeit eines einfachen Schnupfens sollen die Schülerinnen oder Schüler mit dieser Symptomatik ohne weitere Krankheitsanzeichen oder Beeinträchtigung ihres Wohlbefindens zunächst für 24 Stunden zu Hause beobachtet werden. Kommen weitere Symptome wie Husten, Fieber, Beeinträchtigung des Geruchs- und Geschmackssinns etc. hinzu, ist eine diagnostische Abklärung durch den Arzt zu veranlassen.
Wichtig: Kranke Schülerinnen und Schüler sowie andere kranke Personen dürfen die Schule nicht betreten.
Verfahrensweise im Falle einer Corona-Infektion an der Schule
- Das Auftreten einer Infektion mit dem Coronavirus ist der Schulleitung von der/dem Erkrankten bzw. den Eltern/Erziehungsberechtigten unverzüglich mitzuteilen. Das gilt auch für das gesamte Personal der Schule.
- Bei Auftreten von Symptomen einer Coronavirus-Erkrankung von Schülerinnen und Schülern während des Schreibens von Klausuren oder während der Betreuungszeit wird die/der Erkrankte von der entsprechenden Lehr- bzw. Betreuungsperson umgehend von der Gruppe isoliert.
- Sodann informiert die Lehr- bzw. Betreuungsperson das Sekretariat, damit die Eltern/Erziehungsberechtigte benachrichtigt werden können, um die Schülerin/den Schüler schnellstmöglich abholen zu lassen. Gleichzeitig informiert das Sekretariat die Schulleitung.
- Die/der Erkrankte muss ihre Mund-Nasen-Bedeckung während dieser Zeit und auch auf dem Heimweg tragen.
- Die Betroffenen werden auf die Notwendigkeit einer umgehenden ärztlichen Abklärung hingewiesen.
- Auf keinen Fall sollte eine Arztpraxis ohne Ankündigung aufgesucht werden. Um andere vor einer Ansteckung zu schützen, ist es sehr wichtig, vorher telefonisch Kontakt aufzunehmen oder eine E-Mail zu schreiben. Die Arztpraxis informiert dann über das weitere Vorgehen.
- Die Verdachtspersonen bleiben bis zur Klärung der gesundheitlichen Lage der Schule fern.
- Nach dem Corona-Test muss das Ergebnis der Schule telefonisch oder per E-Mail mitgeteilt werden. Ggf. sind weitere Maßnahmen zu veranlassen.