[Stand: 12.02.2021]
Im Schuljahr 2020/2021 soll der Schul- und Unterrichtsbetrieb in Nordrhein-Westfalen grundsätzlich wieder möglichst vollständig mit allen Schülerinnen und Schülern im Präsenzunterricht stattfinden.
Unterricht am Rosenmontag (15.02.2021)
Der für den 15.02.2021 (Rosenmontag) geplante bewegliche Ferientag entfällt coronabedingt in diesem Jahr. An dem Montag bieten wir regulären Online-Unterricht für alle Klassen an. Der bewegliche Ferientag wird abhängig vom Infektionsgeschehen ggf. im Laufe des Schuljahres nachgeholt.
Fortsetzung des Online-Unterrichts bis zum 22. Februar 2021
Der Online-Unterricht via HPI Schul-Cloud wird vom 15. bis 19. Februar 2021 für alle Klassen laut Stundenplan fortgesetzt.
Unterricht ab dem 22. Februar 2021
Die aktuellen rechtlichen Vorgaben des Landes NRW sehen angesichts der derzeitigen Infektionslage folgende Regelungen vor:
- Diejenigen Schülerinnen und Schüler, die sich nicht in einer Abschlussklasse (Klasse 10 und 13) befinden, werden auch über den 22.02. hinaus noch vorerst auf Distanz unterrichtet.
- Schülerinnen und Schülern der Jahrgangsstufen 10 und 13 wird ab dem 22.02.2021 eine Rückkehr in den Präsenzunterricht ermöglicht. Genauere Informationen über Form und Organisation des Unterrichts ab dem 22.02.2021 erhalten die Schülerinnen und Schüler der Abschlussklassen bis spätestens 19.02.2021.
- Für Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe I wird die vorgeschriebene Anzahl der Klassenarbeiten im 2. Halbjahr laut Vorgaben des Schulministeriums NRW reduziert. In der Sekundarstufe I sind pro schriftlichem Fach jeweils zwei Leistungen im Beurteilungsbereich „Schriftliche Arbeiten“ zu erbringen.
Regelungen im Hinblick auf den Infektionsschutz an unserer Schule
- Die bereits bekannten Verhaltens- und Hygienevorgaben im Schulgebäude sind auch weiterhin zu beachten. Dazu gehören insbesondere die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske (Op-Maske oder FFP2-Maske), die regelmäßige Desinfektion der Hände und die Einhaltung der Abstandsregeln.
- Alle Mitglieder der Schulgemeinschaft sind angehalten, auch außerhalb der Schule und des Unterrichts die allgemeinen Vorgaben (Coronaschutzverordnung) zu beachten und einzuhalten.
Weitere Hinweise
- Schülerinnen und Schüler, die COVID-19-Symptome (wie insbesondere Fieber, trockener Husten, Verlust des Geschmacks-/Geruchssinn, Durchfall) aufweisen, sind ansteckungsverdächtig. Wenn solche Symptome auftreten, ist die Schule umgehend darüber zu informieren und die Schülerin / der Schüler zuhause zu behalten, bis die Symptomatik entsprechend abgeklärt werden konnte und eine ärztliche Diagnose vorliegt.
- Auch Schnupfen oder andere Formen einer Erkältungserkrankung können nach Aussage des Robert-Koch-Instituts zu den Symptomen einer COVID-19-Infektion gehören. Angesichts der Häufigkeit eines einfachen Schnupfens sollen die Schülerinnen oder Schüler mit dieser Symptomatik ohne weitere Krankheitsanzeichen oder Beeinträchtigung ihres Wohlbefindens zunächst für 24 Stunden zu Hause beobachtet werden. Kommen weitere Symptome wie Husten, Fieber, Beeinträchtigung des Geruchs- und Geschmackssinns etc. hinzu, ist eine diagnostische Abklärung durch den Arzt zu veranlassen.
Wichtig: Kranke Schülerinnen und Schüler sowie andere kranke Personen dürfen die Schule nicht betreten.
Verfahrensweise im Falle einer Corona-Infektion an der Schule
- Das Auftreten einer Infektion mit dem Coronavirus ist der Schulleitung von der/dem Erkrankten bzw. den Eltern/Erziehungsberechtigten unverzüglich mitzuteilen. Das gilt auch für das gesamte Personal der Schule.
- Bei Auftreten von Symptomen einer Coronavirus-Erkrankung von Schülerinnen und Schülern während des Schreibens von Klausuren oder während der Betreuungszeit wird die/der Erkrankte von der entsprechenden Lehr- bzw. Betreuungsperson umgehend von der Gruppe isoliert.
- Sodann informiert die Lehr- bzw. Betreuungsperson das Sekretariat, damit die Eltern/Erziehungsberechtigte benachrichtigt werden können, um die Schülerin/den Schüler schnellstmöglich abholen zu lassen. Gleichzeitig informiert das Sekretariat die Schulleitung.
- Die/der Erkrankte muss ihre Mund-Nasen-Bedeckung während dieser Zeit und auch auf dem Heimweg tragen.
- Die Betroffenen werden auf die Notwendigkeit einer umgehenden ärztlichen Abklärung hingewiesen.
- Auf keinen Fall sollte eine Arztpraxis ohne Ankündigung aufgesucht werden. Um andere vor einer Ansteckung zu schützen, ist es sehr wichtig, vorher telefonisch Kontakt aufzunehmen oder eine E-Mail zu schreiben. Die Arztpraxis informiert dann über das weitere Vorgehen.
- Die Verdachtspersonen bleiben bis zur Klärung der gesundheitlichen Lage der Schule fern.
- Nach dem Corona-Test muss das Ergebnis der Schule telefonisch oder per E-Mail mitgeteilt werden. Ggf. sind weitere Maßnahmen zu veranlassen.