Vorgaben zum Schulbetrieb im Januar 2021

RÜCKKEHR ZUM DISTANZUNTERRICHT

Nach der neusten Regelung des Schulministeriums NRW vom 07. Januar 2021 wird zunächst befristet bis zum 31. Januar 2021 in allen Klassen Distanzunterricht erteilt. Dieser erfolgt an unserer Schule weiterhin über die HPI Schul Cloud laut Stundenplan. 

INTERNE MÜNDLICHE PRÜFUNGEN
(KLASSE 10 UND 13)

Die oben genannte Regelung gilt auch für die Abschlussklassen. Im Zeitraum vom 11.01. bis 18.01.2021 werden dennoch die noch notwendigen mündlichen Prüfungen der Klassen 10 und 13 durchgeführt. Aufgrund der neuen Bestimmungen des Landes musste hierfür jedoch ein neuer Prüfungsplan erstellt werden. Die neuen Prüfungszeiten sind in einer Email an die Schüler/innen verschickt worden.

Schüler/innen der Jahrgangsstufe 10 können ausnahmsweise unter strikter Berücksichtigung der Hygienevorschriften der Corona-Betreuungsverordnung die noch ausstehenden mündlichen Prüfungen durchführen. Es gelten die bereits bekannten Verhaltens- und Hygieneregeln zum Infektionsschutz.

Die mündlichen Prüfungen der Klasse 13 können hingegen leider nur „online“ durchgeführt werden oder gänzlich entfallen. Durch die neuen Vorgaben des Ministeriums und die Änderungen der Prüfungsbedingungen wird den SchülerInnen der Klasse 13 die Teilnahme an den mündlichen internen Prüfungen freigestellt. Die mündlichen Prüfungen werden in diesem Jahr nicht in das Ergebnis der internen Prüfungen einbezogen und dienen daher ausschließlich der Vorbereitung auf die Abschlussprüfungen in Form einer Prüfungssimulation.

Zur Teilnahme an den freiwilligen Prüfungen wird um eine verbindliche Zusage / Absage bis zum 10. Januar 2021, 23:59 Uhr auf den bekannten Kommunikationswegen (bevorzugt per Email an unterricht@karl-muechler-schule.com) gebeten. 

KLASSENARBEITEN 

Grundsätzlich werden bis zum 31. Januar 2021 keine Tests, Klassenarbeiten bzw. Klausuren mehr geschrieben.